Klienteninformation 07/2016

Klienteninfo 07 2016

  1. Finanz muss eine Schätzung begründen
    1. Laut Bundesabgabenordnung darf die Behörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung schätzen, wenn sich diese nicht ermitteln oder berechnen lassen.
    2. Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
  2. Schenkungen müssen gemeldet werden
    1. Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte.
    2. Meldungen und Sanktionen
  3. Handwerkerbonus verlängert
    1. Der Handwerkerbonus wurde verlängert. Er gilt für alle Handwerksleistungen, die bis zum 31.12.2017 erbracht werden.
    2. Wenn Sie den Handwerkerbonus beantragen, erhalten Sie nach Umbauarbeiten, wie z. B. Austausch der Fenster oder Böden, 20 % der Kosten der Handwerksleistung (max.€ 600,00) wieder zurück.
    3. Geförderte Maßnahmen
  4. BMF erstellt Kontenregister
    1. Das Kontenregister ist ein Register des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Eingetragen werden Konten im Einlagen-, Giro-, Bauspar- und Depotgeschäft. Die Daten sind noch zehn Jahre nach dem Ablauf des Jahres der Auflösung des Kontos bzw. Depots aufzubewahren. Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, die Daten über die Konten elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.
    2. Inhalt des Kontenregisters
    3. Auskünfte aus dem Kontenregister
  5. Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer
    1. Ein Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohn- oder Geschäftssitz hat und dessen jährliche Nettoumsätze € 30.000,00 nicht übersteigen.
    2. Der Kleinunternehmer ist unecht von der Umsatzsteuer befreit – das heißt, er darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und sich für Einkäufe keine Vorsteuer abziehen.
    3. Verzicht auf die Befreiung
  6. Haftung für Bauleistungen
  7. Die wichtigsten Absetzbeträge im Überblick
    1. Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
    2. Kinderabsetzbetrag
    3. Mehrkindzuschlag ab drei Kindern
    4. Unterhaltsabsetzbetrag
    5. Verkehrsabsetzbetrag seit 1.1.2016
    6. Pensionistenabsetzbetrag
    7. Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
  8. Umsatzsteuervoranmeldungen
    1. Abhängig vom Vorjahresumsatz müssen Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) entweder monatlich oder vierteljährlich erstellen.
    2. Die UVA muss aufbewahrt und ab Erreichen von bestimmten Grenzwerten an das Finanzamt übermittelt werden.
    3. Vorjahresumsatz bis € 30.000,00
    4. Vorjahresumsatz bis € 100.000,00
    5. Vorjahresumsatz über € 100.000,00
  9. Umsatzsteuerjahreserklärungen
    1. Der Unternehmer hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. In ihr werden alle monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres zusammengefasst. Sie ist bis 30.4. des Folgejahres einzureichen.